Die Kammer
Wie setzt sich die Beschwerdekammer zusammen?
Worin besteht die besondere Aufgabe des Berichterstatters?
Wie kann ich mit der Beschwerdekammer Kontakt aufnehmen? Wo tagt sie?
Wofür ist die Beschwerdekammer zuständig?
Wer kann einen Antrag bei der Beschwerdekammer einreichen?
Wie kann sie mir konkret helfen? Welches Ergebnis kann ich erwarten?
Was darf die Beschwerdekammer nicht?
Innelhalb welchen Zeitraums kann ich eine Entscheidung erwarten?
Wie kann ich etwas über Beschlüsse in ähnlich gelagerten Fällen herausfinden?
Gibt es ein Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren vor der Beschwerdekammer?
Kann ich gegen einen Beschluss der Beschwerdekammer Beschwerde einlegen?
Ist das Verfahren vor der Beschwerdekammer kostenlos? Worum handelt es sich bei den „Kosten“?
Wie setzt sich die Beschwerdekammer zusammen?
Die Beschwerdekammer besteht aus sieben Mitgliedern, die unabhängig sind und aufgrund einer vom Gerichtshof der Europäischen Union vorgeschlagenen Liste bestellt werden, deren Unabhängigkeit und Neutralität über alle Zweifel erhaben ist und die von anerkannter hervorragender juristischer Befähigung sind.
Entsprechend den in der Verfahrensordnung festgelegten Bedingungen kann die Beschwerdekammer im Plenum oder in einem Sonderausschuss aus fünf Mitgliedern oder in Abteilungen aus 3 Mitgliedern oder vertreten durch einen einzigen Richter tagen. - jeweils in Anwesenheit des Leiters der Geschäftsstelle und/oder seines Verwaltungsassistenten.
Im Statut der Beschwerdekammer werden die Zahl der Mitglieder der Beschwerdekammer, das Verfahren zu ihrer Ernennung, die Dauer ihrer Amtszeit und die für sie geltende Vergütungsregelung festgelegt.
Die Kammer setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Herr Eduardo Menéndez Rexach, Vorsitzender der Beschwerdekammer, Vorsitzender der Kammer für Verwaltungsstreitverfahren der Audiencia Nacional
Herr Paul Rietjens, Ehrengeneraldirektor (Rechtsangelegenheiten) und ehemaliger Rechtsberater des belgischen Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Herr Pietro Manzini, Professor für Recht der Europäischen Union an der Universität Bologna
Herr Aindrias O'Caoimh, ehemaliger Richter am Gerichtshof der Europäischen Union
Frau Brigitte Phémolant, Staatsrätin, Präsidentin der Inspektionsmission für die Verwaltungsgerichte
Herr Mark Ronayne, ehemaliger Direktor für Humanressourcen und Personalverwaltung beim Gerichtshof der Europäischen Union
Herr Haris Tagaras, Mitglied und Vizepräsident des Verwaltungsgerichts des ESM, Ehemaliger Richter am Gericht für den öffentlichen Dienst.
Sie wird unterstützt von :
Frau Nathalie Peigneur, Leiterin der Geschäftsstelle der Beschwerdekammer
Herr Thomas van de Werve d’Immerseel, Verwaltungsassistent der Beschwerdekammer
Für jede Beschwerde wird eines der Mitglieder der Beschwerdekammer zum Berichterstatter ernannt.
Worin besteht die besondere Aufgabe des Berichterstatters?
Für jede Beschwerde wird eines der Mitglieder der Beschwerdekammer zum Berichterstatter ernannt.
Dieser hat insbesondere die Aufgabe, die Schriftsätze für das schriftliche Verfahren zusammenzustellen und zu prüfen und daraus einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen, der in der öffentlichen Sitzung oder, sofern die Beschwerde nicht in öffentlicher Sitzung behandelt wird, direkt den übrigen Mitgliedern, die der Richterformation angehören, vorgestellt wird.
Er erstellt einen Entwurf des Beschlusses in Einklang mit den bei der Beratung angenommenen Standpunkten und fertigt den Beschluss aus, der anschließend den Parteien zugestellt wird.
Der Berichterstatter kann gemäß Artikel 18 der Verfahrensordnung die Parteien bitten, innerhalb einer von ihm festgelegten Frist bestimmte Unterlagen vorzulegen oder Fragen zu beantworten.
Darüber hinaus ist in Artikel 20a festgelegten der Regel Ordnung der Berichterstatter kann mit den Bedingungen für einen Fall als Einzelrichter in Übereinstimmung herrschen.
Wie kann ich mit der Beschwerdekammer Kontakt aufnehmen? Wo tagt sie?
Die Richter der Beschwerdekammer kommen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten, wo sie im Übrigen auch andere Ämter wahrnehmen. Sie treten regelmäßig am Sitz der Beschwerdekammer in Brüssel zu administrativen oder öffentlichen Sitzungen zusammen, um gemeinsam die Fälle zu beraten. In Kapitel IV des Statuts der Beschwerdekammer wird die Funktionsweise der Beschwerdekammer festgelegt.
Die Geschäftsstelle der Beschwerdekammer befindet sich in Brüssel.
Abgesehen von den öffentlichen Sitzungen stelt der Leiter - die unter der Verantwortung des Vorsitzenden in regelmäßigem Kontakt zu den Mitgliedern der Beschwerdekammer steht – die ständige Bereitschaft und die Besorgung der täglichen Arbeit der Beschwerdekammer sicher.
Kontaktdaten des Leiters der Geschäftsstelle der Beschwerdekammer
Wofür ist die Beschwerdekammer zuständig?
In Artikel 27 Absatz 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen heißt es: |
Die Vertragsparteien der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen hatten nicht die Absicht, der Beschwerdekammer eine allgemeine Zuständigkeit zuzuweisen.
Somit wurde der Beschwerdekammer eine sachliche Zuständigkeit zugewiesen, die strikt auf die in der Vereinbarung aufgeführten Streitigkeiten und Personen beschränkt ist (mit Ausnahme des Verwaltungs- und Dienstpersonals).
Ihre streng auf diese Streitigkeiten beschränkte Zuständigkeit kann darüber hinaus auch nur im Rahmen der in den Durchführungsbestimmungen genannten Bedingungen und Modalitäten ausgeübt werden, auf welche die Vereinbarung verweist, insbesondere:
die Allgemeine Ordnung der Europäischen Schulen (Kapitel XI – Rechtsweg, Artikel 66 und 67)
die Durchführungsbestimmungen zur europäischen Abiturprüfungsordnung (Artikel 12)
das Statut des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen (Titel VII - Rechtsmittel, Artikel 78 bis 80)
das Statut der Lehrbeauftragten der Europäischen Schulen
Die Zuständigkeit der Beschwerdekammer ist grundsätzlich auf eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der von den Organen der Europäischen Schulen getroffenen Entscheidungen beschränkt; dies bedeutet insbesondere, dass die Beschwerdekammer grundsätzlich nur angefochtene Entscheidungen für nichtig erklären kann.
Sie hat lediglich bei finanziellen Streitigkeiten die Befugnis zur unbeschränkten Ermessensüberprüfung (Aufhebungsbefugnis, aber auch die Befugnis, die angefochtene Entscheidung abzuändern oder andere Maßnahmen wie z. B. die Entschädigung anzuordnen).
Und schließlich fällt jede Streitigkeit, die nicht unter die Zuständigkeit der Beschwerdekammer fällt, unter diejenige der nationalen Gerichte, insbesondere in Zivil- und Strafsachen.
Wer kann einen Antrag bei der Beschwerdekammer einreichen?
ein abgeordneter Lehrer oder ein Lehrbeauftragter, der an einer Schule dem Netzwerk Europäischer Schulen unterrichtet
ein Schüler (sofern er volljährig ist) oder seine gesetzlichen Vertreter (falls er minderjährig ist), der an einer Schule dem Netzwerk Europäischer Schulen eingeschrieben ist
ein Angehöriger des abgeordneten Personals, der an einer Schule dem Netzwerk Europäischer Schulen oder im Büro des Generalsekretärs eine Verwaltungstätigkeit ausübt.
Angehörige des Verwaltungs- und Dienstpersonals dürfen keine Beschwerde bei der Beschwerdekammer einreichen; für sie sind ausschließlich die nationalen Gerichte zuständig.
Wie kann sie mir konkret helfen? Welches Ergebnis kann ich erwarten?
Die Beschwerdekammer hat insbesondere die Möglichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit:
einer Entscheidung der Zentralen Zulassungsstelle oder eines Direktors in Bezug auf die Einschreibung oder Versetzung,
eines Beschlusses einer Klassenkonferenz bezüglich einer Versetzung in die nächste Stufe oder Klasse,
eines Beschlusses eines Disziplinarausschusses entweder im Hinblick auf einen Schüler oder auf einen Lehrer,
einer Entscheidung des Abiturprüfungsausschusses,
einer Entscheidung im Rahmen des Pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen-Programms,
eine Entscheidung über einen Arbeitsbedingungen der Lehrer.
In diesem Rahmen kann die Beschwerdekammer grundsätzlich nur eine Entscheidung aufheben, die sie für unrechtmäßig erachtet. Sie kann dem Organ, das die Entscheidung getroffen hat, keine Weisungen erteilen. Dieses Organ muss allerdings die Entscheidung der Beschwerdekammer, die für das Organ verbindlich ist, einhalten, und es muss eine neue Entscheidung im Einklang mit dem von der Beschwerdekammer vertretenen Standpunkt treffen.
Bei Streitigkeiten finanzieller Natur und insbesondere solchen, die die Gehälter der Lehrer betreffen, hat die Beschwerdekammer allerdings die Befugnis zur uneingeschränkten Ermessensüberprüfung, was bedeutet, dass sie nicht nur die angefochtene Entscheidung aufheben, sondern diese auch abändern oder andere Maßnahmen anordnen kann, wie z. B. die Entschädigung.
Was darf die Beschwerdekammer nicht?
Die Beschwerdekammer darf nicht:
den Organen der Europäischen Schulen Weisungen erteilen, auf eine bestimmte Art und Weise zu handeln oder eine bestimmte Entscheidung zu treffen (außer im Fall einer finanziellen Streitigkeit);
das Gericht der Europäischen Union um Vorabentscheidungen ersuchen;
eine von einem nationalen Gericht getroffene Entscheidung nicht hinterfragen (über eine bereits geregelte oder vor einem nationalen Gericht anhängige Sache erkennen);
eine pädagogische Bewertung der Fähigkeiten eines Schülers oder der Ergebnisse seiner Abiturprüfung abgeben.
Kann ich gegen eine Entscheidung allgemeiner Natur oder eine Entscheidung mit Verordnungscharakter Beschwerde einlegen?
Die Antwort auf diese Frage ist in rechtlicher Hinsicht komplex. Es wird auf den Beschluss 10-02 Interparents (Punkte 16 bis 30) sowie auf den Beschluss 10-42 (Punkt 11) verwiesen, aus denen sich ergibt, dass die Beschwerdekammer nur dann dafür zuständig ist, im Wege des ordentlichen Verfahrens eine Entscheidung eines Organs der Schulen aufzuheben, obwohl ihr weder durch die Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen noch durch eine aufgrund dieser Vereinbarung erlassenen Vorschrift ausdrücklich die Zuständigkeit dafür zugewiesen wird, wenn diese Entscheidung « unmittelbar ein Recht oder ein Vorrecht berührt, das in der vorstehend genannten Vereinbarung einer eindeutig erkennbaren Person oder Kategorie von Personen zusteht, die sich von allen anderen betroffenen Personen unterscheidet, ohne dass feststeht, dass diese Person bzw. Personenkategorie in der Lage ist, Beschwerde gegen eine Einzelentscheidung auf der Grundlage einer solchen Entscheidung einzulegen » (allgemeinen Grundsatz des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz).
Innelhalb welchen Zeitraums kann ich eine Entscheidung erwarten?
Achtung: die Einreichung eines Antrags hat keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung, gegen die sich die Beschwerde richtet, behält für die gesamte Dauer des streitigen Verfahrens vor der Beschwerdekammer ihre Gültigkeit. |
Im Hinblick auf „schulische“ Streitigkeiten (im Wesentlichen Entscheidungen bezüglich der Zulassung oder Versetzung und Beschlüsse der Klassenkonferenzen) ist die Beschwerdekammer bemüht, ihren Beschluss vor Schuljahresbeginn oder zu einem Datum zu fassen, das möglichst in zeitlicher Nähe dazu liegt.
Bei komplexeren Beschwerden, die den Austausch (sowie ggf. die Übersetzung) langer Schriftsätze und zahlreicher Anlagen erforderlich machen, ist die Beschwerdekammer bemüht, ihren Beschluss innerhalb von höchstens 6 Monaten ab dem Eingang der Beschwerde (ggf. in übersetzter Fassung) zu treffen.
Wie kann ich etwas über Beschlüsse in ähnlich gelagerten Fällen herausfinden?
Ich kann Einsicht in die Datenbank der Rechtsprechung nehmen.
Gibt es ein Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahren vor der Beschwerdekammer?
Nein.
Kann die Beschwerdekammer den Gerichtshof der Europäischen Union mit einem „Ersuchen um Vorabentscheidung“ (einheitliche Auslegung der Grundprinzipien und Normen des Gemeinschaftsrechts) befassen?
Nein. Mit Urteil vom 14. Juni 2011 hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass er nicht zuständig ist, eine Vorfrage der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen (Rechtssache C-196/09) zu beantworten.
Kann ich gegen einen Beschluss der Beschwerdekammer Beschwerde einlegen?
Nein, die Beschwerdekammer entscheidet erst- und letztinstanzlich.
Weitere Einzelheiten.
Ist das Verfahren vor der Beschwerdekammer kostenlos?
Worum handelt es sich bei den „Kosten“?
Die Einreichung einer Beschwerde ist kostenlos (keine Kanzleigebühren), und sämtliche Kosten - darunter bei Bedarf auch Übersetzungs- und Dolmetscherkosten – werden von der Geschäftsstelle übernommen.
Aber…
Die Anwaltsgebühren und –kosten trägt natürlich die Partei, die einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt.
Die unterliegende Partei kann zur Zahlung der Kosten der obsiegende Partei verurteilt werden, in dem Umfang von der Beschwerdekammer bestimmt. Die Angelegenheit wird in Artikel 27 der Verfahrensordnung geregelt.
Was hat dies für die Parteien für konkreten Folgen:
Um die Verurteilung der Gegenpartei zu den Kosten zu erreichen, muss dies Gegenstand eines ausdrücklichen und bezifferten Antrags gewesen sein (diese Verurteilung wird nicht automatisch ausgesprochen).
Die Beschwerdekammer befindet vorliegenden Falles, in ihrer Entscheidung über die Frage der Kosten sowie über den Betrag der eventuell geschuldeten Kosten.
Die Kosten, zu denen die unterliegende Partei verurteilt wird, stehen der anderen Partei (der gewinnenden Partei) und nicht der Beschwerdekammer zu.
Eine Verurteilung zu den Kosten ist auch bei Rücknahme oder Wegfall des Beschwerdegegenstands (Artikel 31 der Verfahrensordnung) möglich.
Um alles über Kosten zu verstehen (Erläuterndes Schema)