Archive
Für jede bei der Geschäftsstelle eingetragene Beschwerde werden dort die Prozessakten (bestehend aus der Beschwerde, den Erwiderungsschriften, Schriftstücken und Anlagen, dem Schriftwechsel, den Anordnungen, Übersetzungen usw.) zehn Jahre lang ab dem Datum des endgültigen Beschlusses der Beschwerdekammer aufbewahrt und können dort eingesehen werden.
Danach wird die gesamte Akte vernichtet. Nur der Beschluss in der unterzeichneten Originalfassung wird im Archiv der Geschäftsstelle der Beschwerdekammer aufbewahrt.
Die meisten von der Beschwerdekammer seit 2005 gefassten Beschlüsse können über die Datenbank der Rechtsprechung eingesehen werden.
Ein nicht in der Datenbank erfasster Beschluss kann von der Geschäftsstelle auf formlosen Antrag (bei Übernahme der Kopier- und Versandkosten) ausgestellt werden.