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Sie sind Lehrer, Eltern von Schülern oder Schüler an einer Schule dem Netzwerk Europäischer Schulen, wie es von der regierungsübergreifenden Organisation „Die Europäischen Schulen“ organisiert wird?

Sie wollen eine Entscheidung eines der Organe der Europäischen Schulen (Generalsekretär, stellvertretender Generalsekretär, Zentrale Zulassungsstelle, Schuldirektor, Klassenkonferenz, Disziplinarausschuss, Prüfungsausschuss für das Europäische Abitur usw.) anfechten und planen, Klage vor der Beschwerdekammer einzureichen?

Dann sind Sie auf dieser Website genau richtig. Hier finden Sie alle sachdienlichen Informationen, die Sie benötigen.

Die Beschwerdekammer der Europäischen Schulen, die aufgrund von Artikel 27 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen errichtet wurde, hat die Aufgabe, erst- und letztinstanzlich bei Streitigkeiten bezüglich der Anwendung dieser Vereinbarung und der Rechtsverordnungen, die System der Europäischen Schulen regeln zu entscheiden.

Innerhalb dieses sui generis-Systems ist die Beschwerdekammer die gemeinsame Gerichtsbarkeit der Europäischen Schulen mit Ausnahme der anerkannten Europäischen Schulen.

Ihre Aufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit der von den Organen der Europäischen Schulengetroffenen Entscheidungen zu überprüfen und in den ihr zugewiesenen Zuständigkeitsbereichen einen einheitlichen Rechtsschutz für alle Betroffenen zu gewährleisten.

Sie setzt sich aus Personen zusammen, deren Unabhängigkeit und Neutralität über alle Zweifel erhaben ist und die von anerkannter hervorragender juristischer Befähigung sind, so dass juristischer Sachverstand und Genauigkeit gewährleistet sind.

Das Verfahren vor der Beschwerdekammer soll transparent, schnell und effizient und unter strenger Wahrung des Verfahrensgrundsatzes der Anhörung und des rechtlichen Gehörs beider Parteien ausgestaltet sein, wobei den besonderen Zwängen insbesondere in Verbindung mit der Mehrsprachigkeit und der Art der Streitigkeiten, die innerhalb von Fristen beigelegt werden müssen, welche durch das Schuljahr vorgegeben sind, Rechnung zu tragen ist.

Der Vorsitzende